Gesundheits- und Altersvorsorge: 10 Gründe für eine Betreuungsverfügung

Haben Sie sich jemals gefragt: Wer kümmert sich um meine Angelegenheiten, wenn ich dazu aufgrund einer Krankheit oder einem Unfall nicht mehr in der Lage bin? Was passiert beispielsweise mit laufenden Verträgen, Versicherungen oder finanziellen Angelegenheiten? Genau für einen solchen Fall sorgen Sie mit einer Betreuungsverfügung vor. Hier sind 10 Gründe, weshalb die Betreuungsverfügung für jede Gesundheits- und Altersvorsorge sinnvoll ist.

Grund 1: Das Schicksal kann jeden treffen

Ob Demenz, Schlaganfall oder ein schwerer Unfall: Jeder Mensch kann in eine Situation kommen, in der man plötzlich nicht mehr entscheidungsfähig ist. Sie könnten zum Beispiel in ein Koma fallen. Wer entscheidet dann, ob Sie in ein Pflegeheim ziehen? Wer vertritt Sie in Ihrem Namen vor Gericht? Weil das Schicksal jeden treffen kann, sollte sich jeder Mensch für solche und ähnliche Schicksalsschläge absichern. Das gelingt unter anderem mit einer wirksamen Betreuungsverfügung (bzw. Betreuungsvollmacht).

Grund 2: Selbstbestimmung für den Ernstfall

Mit einer Betreuungsverfügung sorgen Sie für den Fall vor, dass Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können. Oder falls Sie einen Sachverhalt aufgrund einer geistigen Einschränkung nicht mehr richtig einschätzen können. Sie bestimmen eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die in Ihrem Namen und in Ihrem Sinne als Betreuer Entscheidungen treffen. Außerdem können Sie in Ihrer Betreuungsverfügung verschiedene Wünsche äußern – zum Beispiel, dass Sie so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden betreut werden möchten. Das ermöglicht Selbstbestimmung, selbst wenn Sie nicht mehr ansprechbar sind.

Grund 3: Angehörige sind nicht automatisch vertretungsbefugt

Viele Menschen glauben, dass Familie, Kinder oder Partner automatisch als Betreuer eingesetzt werden. Das ist nicht der Fall! Wenn Sie keine Betreuungsverfügung erstellt haben, bestimmt das Gericht einen Betreuer für Sie. Das kann ein Angehöriger sein – in vielen Fällen wird jedoch ein gesetzlicher Berufsbetreuer eingesetzt. Wenn Sie das verhindern möchten, brauchen Sie eine Betreuungsverfügung.

Grund 4: Sie können Aufgaben exakt festlegen

Was darf der Betreuer in Ihrem Namen erledigen? Das können Sie in Ihrer Betreuungsverfügung präzise bestimmen. Mit Ihrem Einverständnis kann der Betreuer Sie in folgenden Bereichen vertreten:

  • Vermögensangelegenheiten
  • Gesundheitsfürsorge
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Bestimmung des Aufenthalts

Außerdem kann Ihr Betreuer Sie gegenüber Behörden, Versicherungen und Sozialleistungsträgern vertreten. In Ihrer Betreuungsverfügung können Sie übrigens auch festlegen, wer Sie auf keinen Fall vertreten soll.

Grund 5: Ein Missbrauch ist kaum möglich

Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht ist ein Missbrauch der Betreuungsverfügung praktisch ausgeschlossen. Zum einen ist der Betreuer erst handlungsfähig, wenn das Betreuungsgericht die Betreuerwahl akzeptiert. Zum anderen unterliegt der Bevollmächtigte einer gerichtlichen Überwachung. Vor allem, wenn es um Vermögensangelegenheiten geht.

Grund 6: Eine sinnvolle Ergänzung

Viele Menschen nutzen eine Betreuungsverfügung als Ergänzung zur Vorsorgevollmacht. Dann bietet die Betreuungsverfügung eine zusätzliche Absicherung, falls die Vorsorgevollmacht ihre Gültigkeit verliert oder einen bestimmten Betreuungsbereich nicht abdeckt. Für eine bestmögliche Vorsorge kombinieren Sie die Betreuungsverfügung zudem mit einer Patientenverfügung. So können Sie zusätzlich festlegen, was für eine medizinische und pflegerische Behandlungen Sie wünschen.

Grund 7: Eine Betreuungsverfügung ist schnell verfasst

Eine Betreuungsverfügung ist formlos gültig. Sie brauchen lediglich Ort, Datum und Unterschrift – eine Beglaubigung vom Notar ist nicht nötig. Denken Sie daran, die Betreuungsvollmacht regelmäßig zu aktualisieren und Ihre Wünsche auf Aktualität zu überprüfen. Wenn Sie Ihr Vorsorgedokument ändern, bestätigen Sie die Änderungen mit einer erneuten Unterschrift, Datum und Ort. Oder Sie setzen eine komplett neue Betreuungsverfügung auf.

Grund 8: Geschäftsfähigkeit ist nicht nötig

Eine Betreuungsverfügung ist keine Willenserklärung im juristischen Sinne – denn Sie schlagen dem Betreuungsgericht lediglich einen Betreuer vor. Deshalb benötigen Sie für die Erstellung der Betreuungsverfügung keine Geschäftsfähigkeit. Natürlich ist es trotzdem empfehlenswert, die Betreuungsverfügung bereits bei voller Geschäftsfähigkeit zu vollziehen.

Grund 9: Jederzeit änder- und widerrufbar

Sie können Ihre Betreuungsverfügung jederzeit ändern oder widerrufen. Im Gegensatz zu vielen anderen Vorsorgedokumenten brauchen Sie dafür keine Geschäftsfähigkeit. Die Betreuung endet automatisch, wenn der Betreute seine Angelegenheiten wieder selber regeln kann.

Grund 10: Die Betreuungsverfügung ist kostenlos

Sie können Ihre Betreuungsvollmacht einfach selbst erstellen. Mit Kosten müssen Sie nur rechnen, wenn Sie Ihre Betreuungsvollmacht bei einem Notar aufsetzen oder Ihre Vollmacht beglaubigen lassen – beides ist jedoch nicht nötig. Die Beglaubigung beim Notar kostet etwa 50 Euro.

Tipp: Mittlerweile gibt es einige kostenlose Anbieter, die Ihnen beim Erstellen der Betreuungsverfügung helfen. Im Folgenden finden Sie mehr Informationen zum Thema Betreuungsverfügung.

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